1. Wohnraum
Die dringendste Not ist fehlender
Wohnraum.
Wir bieten ein möbliertes Zimmer an, eigene
Möbel können ggf. mitgebracht werden.
Küche, Sanitärräume und Waschküche werden von
den Bewohnern im Haus gemeinsam benutzt.
Es wird ein Mietvertrag zum
vorübergehenden Gebrauch geschlossen. Dabei
werden allerdings keine Fristen genannt. Der
Mietvertrag enthält eine Probezeit von drei
Monaten. Nach der Probezeit wird der
Mietvertrag in der Regel stillschweigend
verlängert.
Gemeinsam mit dem Mitarbeiter wird geklärt,
in welcher Weise die Bezahlung der
Mietkosten erfolgt.
Notwendig ist die Bereitschaft, mit den
anderen Bewohnern im Haus freundlich
umzugehen, die allgemeinen Aufgaben im Haus
anteilmäßig und verläßlich wahrzunehmen
und an beratenden Gesprächen mit dem
Mitarbeiter
teilzunehmen.
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2.
Beratung
je nach den
gegebenen Lebensumständen wird Beratung zu folgenden
Problemfeldern angeboten:
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Ausbildungs- bzw.Arbeitsplatz
- Schuldenbewältigung
- Strafsachen ggf. mit
Anwaltsbeteiligung
- regelmäßiger Tageslauf
- Umgang mit Angehörigen u. Freunden
- Umgang mit Alkohol und anderen Drogen
- Freizeitbeschäftigung
- in besonderen Fällen ist die Vermittlung an
medizinische oder psychologische
Beratung, ggf. Behandlung
geboten
- Übergang in eigenständiges Wohnen und
Leben
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weitere individuell nötige Hilfestellung
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